Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4
Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde werden dem Hauptausschuss Entscheidungen
über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 2
Jahren übertragen.
Gemäß § 2
Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die
sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch
die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch
Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den
vorbenannten Beschluss fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese
Angelegenheit durch Beschluss wieder an sich ziehen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Kündigung eines Mietvertrages
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |