Problembeschreibung/Begründung:
Mit dem Institut Lernen und Leben e. V. besteht ein Mietvertrag über das Gebäude, Schulweg 8 in 18107 Elmenhorst, sowie über Räume im Gemeindezentrum, Gewerbeallee 45 in 18107 Elmenhorst. Der Mietpreis ist mit 2,00 EUR/m² vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres.
Es soll zum 01.01.2019 ein neuer Mietvertrag mit dem Institut für Lernen und Leben e.V. zu anderen Konditionen über den gleichen Vertragsgegenstand abgeschlossen werden. Es handelt sich bei dieser Kündigung um eine sog. Änderungskündigung.
Im Mietvertrag wurden keine Vereinbarungen über einen Konkurrenzschutz getroffen, sodass ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz besteht. Dieser betrifft auch die nebenliegenden Grundstücke. Auf dem nebenliegenden Grundstück wird durch die Gemeinde eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird durch den bestehenden Konkurrenzschutz erschwert. Im neuen Mietvertrag soll vereinbart werden, dass ein Konkurrenzschutz nicht gewährt wird.
Der vereinbarte Mietpreis ist mit 2,00 EUR/m² sehr gering und inzwischen unüblich. Im Amtsgebiet liegen Mietpreise für vergleichbare Einrichtung bei 3,90 EUR/m² bis 4,35 EUR/m². Im neuen Mietvertrag soll eine Miete in dieser Preisspanne erzielt werden. Verhandlungen diesbezüglich müssen mit dem Träger der Kindertagesstätte noch geführt werden.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde entscheidet der Hauptausschuss über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 2.000,00 EUR Jahresbeitrag. Für die Kündigung ist ebenfalls eine Entscheidung vorzunehmen. Zur Vermeidung einer außerplanmäßigen Sitzung des Hauptausschusses und zur Fristwahrung für den Kündigungseingang bei dem Mieter kann der Beschluss zur Kündigung durch die Gemeindevertretersitzung gefasst werden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung von Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Kündigung des
Mietvertrages für die Kindertagesstätte Elmenhorst mit dem Institut Lernen und
Leben e.V. zum 31.12.2018.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |