Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen

Betreff
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0872/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am 06.04.2018 fand die Wahl der Gemeindewehrführung in der Freiwilligen Feuerwehr statt. Herr Peter Westendorf, der für das Amt des stellvertretenden Gemeindewehrführers kandidierte, erreichte erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht (13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 x Enthaltung). Im zweiten Wahlgang hingegen wurde die erforderliche Mehrheit erreicht (11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen), jedoch nahm Herr Westendorf die Wahl nicht an. Daher wurde für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers ein neuer Wahlvorschlag durch die Kameraden eingereicht:

 

Norman Ziegler

 

Der stellvertretende Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Der Kamerad muss

Norman Ziegler

-       mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören,

-       ist seit 02.05.2000 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr,

-       die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen,

-       Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Ziegler für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein (Eigenerklärung)

-       für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und

-       Gruppenführer: 09.09.2011

-       Leiter einer Feuerwehr: Verpflichtung zur Absolvierung des Lehrganges bei Annahme der Wahl

-       das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-       Herr Ziegler ist 34 Jahre alt

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

 

Die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge einreichen.

 

 

Anlagen: keine

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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________entfällt__________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung