Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen
hat am 09.06.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Ziegenkrug nördlich der B 105, am
westlichen Ortsausgang von Sievershagen beschlossen. Der Plangeltungsbereich
wird umgrenzt durch:
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die Bundesstraße
105 (Rostocker Straße) im Süden
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landwirtschaftliche
Nutzfläche im Westen und Norden
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landwirtschaftliche Nutzfläche und Wohnbebauung
im Osten.
Der B-Plan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des Plangeltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 29 als Sonderbaufläche für Hotel und Gaststätte dargestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer
Bürgerversammlung am 26.01.2017 statt. Der Vorentwurf wurde an die Behörden und
Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung versandt. Zum
Vorentwurf sind hilfreiche Anregungen und Hinweise eingegangen. Sie wurden in
den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf sind in die Abwägung einzustellen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen.
Anlagen
1 Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
2 Entwurf der Planzeichnung (Teil A und B)
3 Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs-und Ausgleichsbilanz
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Satzung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz werden gebilligt.
2. Die Entwürfe der Satzung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sind alsbald öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.
3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |