B-Plan Nr. 29, „Ziegenkrug“ – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 29, „Ziegenkrug“ – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0724/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 09.06.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Ziegenkrug nördlich der B 105, am westlichen Ortsausgang von Sievershagen beschlossen. Der Plangeltungsbereich wird umgrenzt durch:

-          die Bundesstraße 105 (Rostocker Straße) im Süden

-          landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen und Norden

-          landwirtschaftliche Nutzfläche und Wohnbebauung im Osten.

 

Der B-Plan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des Plangeltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 29 als Sonderbaufläche für Hotel und Gaststätte dargestellt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Bürgerversammlung am 26.01.2017 statt. Der Vorentwurf wurde an die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung versandt. Zum Vorentwurf sind hilfreiche Anregungen und Hinweise eingegangen. Sie wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf sind in die Abwägung einzustellen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen.

 

Anlagen

 

1             Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf

2             Entwurf der Planzeichnung (Teil A und B)

3             Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs-und Ausgleichsbilanz

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Satzung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz werden gebilligt.

 

2.         Die Entwürfe der Satzung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sind alsbald öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.

 

3.         Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung