Problembeschreibung/Begründung:
Entsprechend
den Änderungszielen wird ein Entwurf vorgelegt, der eine zusätzliche Fläche für
die Unterbringung des festgestellten Fehlbedarfs notwendiger Pkw-Stellplätze
ausweist (Baugebiet 6, südlich des Baugebietes 3). Die Fläche ermöglicht die
Einordnung einer 6 m breiten Fahrgasse mit beidseitig angebauten, 5m tiefen
Senkrechtstellplätzen. Diese zusätzliche Baugebietsfläche enthält keine
überbaubaren Grundstücksflächen und ist nur für Nebenanlagen ‚Stellplätze‘
zugelassen; eine weitergehende bauliche Nutzung ist damit wirksam
ausgeschlossen. Die Grundflächenzahl 0,8 berücksichtigt die vorgesehene
Zweckbestimmung, die mit einer hohen Flächenversiegelung
verbunden
ist. Die Fläche wird an den Grenzen zu dem Baugebiet 3 und zu der verbleibenden
öffentlichen Parkanlage von einer Strauchpflanzung mit der im Plangebiet
bereits vorgegebenen Pflanzenzusammensetzung flankiert. Die Zufahrt zu der
privaten Stellplatzanlage erfolgt von der Plan-straße „Gosselstieg“, die zu
diesem Zweck um ca. 15 m verlängert wurde. Bezüglich der Lageeinordnung der
Stellplatzanlage entschied der Bauausschuss aus 2 Varianten für den vorgelegten
Entwurf. Dabei waren die kompakte Bauflächenanordnung angrenzend an das Baufeld
3 sowie die Berücksichtigung eines potenziellen Migrationskorridors von
Reptilien entscheidungserheblich.
Als weiteres
Änderungsziel setzt der Entwurf die Prüfergebnisse zur Bauhöhe und
Geschossigkeit für den Änderungsbereich WR 2 – 5 um. Die max. zulässige Bauhöhe
wird beibehalten (11,5 m über Straße). Die angestrebte 3-Geschossigkeit kann
aufgrund der 1.Änderung nicht wirksam durchgesetzt werden. Durch den nach den
Erschließungsarbeiten entstandenen Niveauunterschied zwischen der Straße Am
Erlenteich und den angrenzenden Baugebieten 4 und 5 entsteht weiterer Spielraum
zur Umsetzung einer faktisch 4-geschossigen Bebauung, die als maßtabssprengend
anzusehen ist. Die Bauhöhe wird deshalb zusätzlich durch Festsetzung der
zulässigen Traufhöhe und Vollgeschosszahl geregelt (TH 10,0 m; 3
Vollgeschosse). Die Belange der §§ 39 und 42 BauGB sind im nachfolgenden
Verfahren zu prüfen.
Da oberhalb
des 3. Vollgeschosses auch ein Dachgeschossausbau, der die Vollgeschossgrenze
nicht erreicht, die gleichen visuellen und strukturellen Nachteile gegenüber
der nördlich anschließenden Einfamilienhausbebauung hat wie ein viertes
Vollgeschoss, werden entsprechend dem Planungsziel ergänzend baugestalterische
Festsetzungen über eine max. Dachneigung (DN 25°) und über den Ausschluss
stehender Dachfenster (Gauben) eingeführt.
Der
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der
Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss zu
fassen.
Anlagen
1 Entwurf der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18
2 Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 nebst Begründung wird gebilligt (Anlagen 1, 2).
2. Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
3. Das Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB (Öffentlichkeit, Behörden) ist durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
(außerplanmäßige Ausgabe siehe Beschluss Nr. 128 19/18 v. 03.05.2018)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |