Problembeschreibung/Begründung:
In der am
10.04.2014 beschlossenen Entgeltordnung konnten die Kosten für die
Amtssporthalle Kritzmow nicht anhand eines vollen Wirtschaftsjahres kalkuliert
werden. Für die neue Entgeltordnung wurde das komplette Wirtschaftsjahr 2016
berücksichtigt und eine umfassende und aussagekräftige Kostenkalkulation erstellt. Es zeigt sich, dass die
Bewirtschaftungskosten für die Amtsporthalle Kritzmow bei 25,27 € je
Nutzungsstunde und für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow bei 7,02 € je
Stunde pro Klassenraum liegen. Es wird daher empfohlen, die Kosten für die
Nutzung der Amtssporthalle Kritzmow von derzeit 7,00 € auf 10,00 € zu erhöhen.
Der Stundensatz der Schule liegt mit derzeit 7,50 € im Rahmen der Kosten.
In der zu
beschließenden Entgeltordnung werden auch die Jugendfeuerwehren berücksichtigt
und die Sportvereine können die Sporthalle auch in den Schulferien
Mecklenburg-Vorpommerns nutzen. Für die Nutzung in den Ferienzeiten wird
empfohlen, das Nutzungsentgelt um weitere 2,50 € je Stunde zu erhöhen, da diese
zusätzliche Nutzung auch mit höheren Kosten (z.B. im Bereich der Reinigung)
verbunden ist. Die betreffenden Sportvereine wurden rechtzeitig über die Preise
informiert.
Weiter wird
berücksichtigt, dass ab dem 01.01.2021 die Umsatzsteuer zu erheben ist.
In seiner Sitzung
vom 01.03.2018 hat der Schul- und Bauhofausschuss die vorliegende
Entgeltordnung und die Kalkulation beraten und empfiehlt dem Amtsausschuss, die
Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume
der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow zu
beschließen.
Anlagen
a) Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow
b) Kostenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die vorliegende Entgeltordnung zur Erhebung von
Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und
der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow und billigt die der Entgeltordnung
zugrunde liegende Kostenkalkulation.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
Durch die Erhöhung der
Entgelte kommt es zu Mehreinnahmen.
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |