Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung
verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Alle
Haushaltsansätze sind knapp kalkuliert und daher zwingend einzuhalten.
Der Landkreis hat
eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen
beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen
bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen
werden. Bei den Schlüsselzuweisungen und beim Familienleistungsausgleich
greifen die Auswirkungen des novellierten FAG stärker als zunächst prognostiziert.
Im investiven Bereich konnten für den Neubau des Gehweges in der Satower Straße Fördermittel eingeworben werden, die benötigt werden, um die auftretenden Mehrkosten zu decken.
Anlagen:
Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2018