Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung
verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Der Landkreis hat eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.
Anlagen:
Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2018