Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2018

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2018
Vorlage
IV/FV/70-0714/2018
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Der Landkreis hat eine Absenkung der Kreisumlage von 39,5 % auf 37,39 % der Umlagegrundlagen beschlossen. Mit den frei werdenden Mitteln müssen zunächst Mehrbelastungen bzw. Mindererträge/-einzahlungen infolge der Beschlüsse des WWAV ausgeglichen werden.

 

Anlagen:

Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2018