Problembeschreibung/Begründung:
Nach Umbau des Gemeindehauses in Stäbelow ist es notwendig, die Nutzung neu zu regeln bzw. Anpassungen vorzunehmen. Neben der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister nutzen auch Vereine Räume im Gemeindehaus für Vereinstreffen und für die die Durchführung von Veranstaltungen. Die Büroeinheit ist im OG ist unbefristet gewerblich vermietet.
Die vorliegende Nutzungsordnung soll die Grundlage für die Organisation der Nutzung des Gemeindehauses darstellen. Sie regelt, dass gemeindeansässige Vereine Mietverträge für feste Zeiten in der Woche abschließen. Zu diesen Zeiten führen die Vereine z. B. Vereinstreffen durch und bieten Teilnehmern Angebote zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde Stäbelow an. Diese festen Zeiten sind wöchentlich bzw. monatlich wiederkehrend. Sofern zusätzliche Veranstaltungen ausgerichtet werden sollen, wie zum Beispiel ein Konzertabend, besteht weiterhin die Möglichkeit auf Grundlage der Beschlüsse der Gemeindevertretung Stäbelow Nr. 46-11/10 und Nr. 49-12/11 den Vereins- und Seniorentreff zeitweilig anzumieten.
Die Nutzungsordnung und auch die bestehenden Beschlüsse regeln klar, dass eine private Nutzung nicht vorgesehen ist.
Die Organisation der Bibliothek und der Heimatstube soll durch Vereinsarbeitet erfolgen. Die Nutzungsordnung sieht eine entsprechende Überlassung vor.
Der Bürgermeister erlässt für das Gemeindehaus eine Hausordnung. In Abstimmung mit dem Amt Warnow-West werden neue Verträge für die Vereine erstellt.
Vertragsabschlüsse, Veröffentlichung der Raumbelegung und die allg. Koordination erfolgt durch den Objektverantwortlichen in Absprache mit dem Bürgermeister und dem Amt Warnow-West.
Anlagen
Nutzungsordnung Gemeindehaus Stäbelow
Grundriss EG Gemeindehaus Stäbelow
Grundriss OG Gemeindehaus Stäbelow
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt
die vorliegende Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |