Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.05.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde
Kritzmow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 28.05.2018 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2013 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur
elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht (nur
elektronisch)
Forderungsübersicht (nur
elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Kritzmow zum 31. Dezember 2013
i.d.F. vom 28.05.2018 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 273.801,23 EUR wird
gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2013 14.866.492,59
EUR
Eigenkapital per
31.12.2013 8.199.671,85 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2013 (Nr.37) 273.801,23 EUR
Finanzmittelüberschuss/-Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung
2013 (Nr. 42) 391.257,73 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |