Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in Ihrer Sitzung am 19.12.2017 die Konkretisierung der Planung des Vorhabens „Ersatzneubau Kindertagesstätte Kritzmow“ mit
66 Betreuungsplätzen im Krippenbereich und 30 Betreuungsplätzen im Kindergartenbereich beschlossen. Weiterhin wurde im Beschluss festgelegt, dass nach Vorliegen der endgültigen Planung und Kostenberechnung die Gemeindevertretung die Durchführung des Vorhabens entsprechend der Genehmigungsplanung beschließt.
Nach Abstimmungen des Planungsbüros mit dem DRK als Träger der Einrichtung und der Kita-Leitung wurde die Genehmigungsplanung erstellt und die Kostenberechnung entsprechend aktualisiert. Für den teilweise zweigeschossigen Bau inkl. Außenanlagen entstehen danach Gesamtkosten in Höhe von 2.907.190,58 Euro.
Eine Aussage zu einer möglichen Zuwendung für das Vorhaben nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt kann derzeit noch nicht getroffen werden, da die Unterlagen vom Jugendamt an das Amt für Kreisentwicklung zur weiteren Prüfung übergeben wurden. Vom Ministeriums für Inneres und Europa wird das Vorhaben anteilig gefördert. Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen ist eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von maximal 131.721,25 EUR vorgesehen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sowie der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfehlen der Gemeindevertretung die Durchführung des Vorhabens entsprechend der Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung zu beschließen.
Anlagen
Genehmigungsplanung
(Lageplan, Ansichten, Grundriss EG, Grundriss OG, Schnitte)
Kostenberechnung vom 26.04.2018
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Durchführung des
Vorhabens „Ersatzneubau Kindertagesstätte Kritzmow“ entsprechend der
Genehmigungsplanung und Kostenberechnung vom 26.04.2018.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |