Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow zum Ehrenbeamten

Betreff
Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/40-0604/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow im Vorwege am 07.03.2018 zugestimmt hat, wurde Herr Martin Degner einheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 27.04.2018 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Brandmeister“. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 4 FwLaufbDgrAusbVO M-V).

 

 

Anlagen

-       Diensteid

-       Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit der Empfangsbekenntnis

-       Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers in Kopie

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Martin Degner unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 30.05.2018 ernannt wird.

Herr Martin Degner erhält für die Funktion des Gemeindewehrführers den Dienstgrad „Brandmeister“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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_________entfällt__________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung