Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow im Vorwege am 07.03.2018 zugestimmt hat, wurde Herr Georg Degner einheitlich hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 27.04.2018 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden stellv. Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Herr Georg Degner behält zunächst den Dienstgrad des Löschmeisters, da er die erforderlichen Ausbildungen für seine neue Funktion noch innerhalb von zwei Jahren nachholen muss. Erst dann kann eine Beförderung zum Hauptlöschmeister erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 der Verordnung über die Laufbahnen-, die Dienstgrade und die Ausbildungen für Freiwillige Feuerwehren in MV.
Anlagen
- Diensteid
- Ernennungsurkunde und Empfangsbekenntnis
- Niederschrift über die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers in Kopie
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Georg Degner unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 30.05.2018 ernannt wird.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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_________entfällt__________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |