Problembeschreibung/Begründung:
Der stellvertretende
Gemeindewehrführer Herr Mirco Schröder beantragte aus persönlichen Gründen
seine vorzeitige Abberufung durch die Gemeindevertretung gemäß § 12 Abs. 5 des
Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
M-V – BrSchG). Da die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der
Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch die vorzeitige Abberufung
nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Von der Verwaltung wird
vorgeschlagen, dem Wunsch des Kameraden auf die vorzeitige Abberufung zu
entsprechen und ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Die Entlassungsverfügung wird dem Kameraden mit Zustellungsurkunde zugestellt.
Anlagen
Entlassungsverfügung
Beschlussvorschlag:
Herr Mirco
Schröder wird mit Wirkung vom 30.05.2018 aus seiner Funktion des
stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow
abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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entfällt________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |