Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde beschließt in selbiger Sitzung die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau
„Am Kirchstieg“ in Sievershagen, zur Festsetzung einer rechtsverbindlichen Begrenzung der Bauhöhe auf max. 3 Vollgeschosse. Des
Weiteren plant die Gemeinde die Festsetzung zusätzlicher Flächen für private
Pkw-Stellplätze.
Die Gemeinde erkennt
die Notwendigkeit für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes, zur
Realisierung ihrer Planungsziele.
Zur Sicherung der
Bauleitplanung kann die Gemeinde gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für
diesen Bereich erlassen, sofern der Aufstellungsbeschluss mit entsprechenden
Planungszielen gefasst wurde. Gemäß §§ 16ff BauGB wird die Veränderungssperre
als Satzung, zunächst für eine Geltungsdauer von 2 Jahren, erlassen.
Der Hauptausschuss der Gemeinde empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Veränderungssperre zu fassen.
Anlagen
Satzung der
Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in
Sievershagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt für den
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter
Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen anliegende Satzung über eine
Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB. Die Satzung über die
Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |