B-Plan Nr. 18, 2. Änderung, „ Am Kirchstieg“, Beschluss über eine Veränderungssperre

Betreff
B-Plan Nr. 18, 2. Änderung, „ Am Kirchstieg“, Beschluss über eine Veränderungssperre
Vorlage
VO/BV/70-0707/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde beschließt in selbiger Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen, zur Festsetzung einer rechtsverbindlichen Begrenzung der Bauhöhe auf max. 3 Vollgeschosse. Des Weiteren plant die Gemeinde die Festsetzung zusätzlicher Flächen für private Pkw-Stellplätze.

Die Gemeinde erkennt die Notwendigkeit für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes, zur Realisierung ihrer Planungsziele.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung kann die Gemeinde gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen, sofern der Aufstellungsbeschluss mit entsprechenden Planungszielen gefasst wurde. Gemäß §§ 16ff BauGB wird die Veränderungssperre als Satzung, zunächst für eine Geltungsdauer von 2 Jahren, erlassen.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Veränderungssperre zu fassen.

 

 

Anlagen

 

Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen anliegende Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB. Die Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung