Problembeschreibung/Begründung:
Mit dem Ziel, die Ansiedlung eines
Ärztehauses zu befördern und zeitnah eine nennenswerte Zahl altersgerechter
Wohnungen bereitzustellen, hat die Gemeinde in den Baugebieten WR 2 und WR 3
des B-Plans Nr. 18 einer teilweisen Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung
privater Stellplätze zugestimmt. Dabei war beabsichtigt, entsprechende
Ersatzlösungen im Straßenrandbereich zu schaffen. Dieser Ansatz konnte aus
planungsrechtlichen Gründen jedoch nicht verwirklicht werden. Gleichwohl
zeichnet sich ein Erfordernis zur Herstellung der notwendigen Stellplätze ab. Als
Problemlösung wird die Festsetzung und Herstellung einer zusätzlichen Fläche
für private Stellplätze südlich des Baugebietes WR 3 vorgeschlagen.
Bei der bisherigen Umsetzung des B-Plans
zeigte sich, dass das ursprüngliche Planungsziel zur Bauhöhe mit den
bestehenden Festsetzungen nicht wirksam erreicht werden kann. Insbesondere die
in der Planbegründung formulierte Dreigeschossigkeit kann nicht
rechtsverbindlich durchgesetzt werden und erzeugt eine ortsuntypische
Nutzungsdichte. Als Lösungsansatz wird deshalb empfohlen, im Rahmen einer
B-Planänderung die Festsetzungen zum Maß der Nutzung zu straffen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lambrechtshagen sowie der Hauptausschuss empfehlen die Änderung des B-Planes.
Nach Beratung wird
der Beschluss geändert gefasst.
Anlagen
Übersicht zum Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 18 zu ändern (2. Änderung). Die Planänderung dient der Begrenzung der
Nutzungsdichte und der bedarfsdeckenden Ausstattung der zugelassenen
Nutzungen mit Stellplätzen. Es werden insbesondere die folgenden
Planungsziele festgelegt: -
rechtsverbindliche
Begrenzung der Bauhöhe auf max. 3
Vollgeschosse -
Festsetzung
zusätzlicher Flächen für private Pkw-Stellplätze Die Planänderung betrifft den
Neubaubereich beidseitig der Straße Am Erlenteich in Sievershagen. |
2. |
Die Möglichkeiten der
Verfahrensbeschleunigung nach §§ 13a, 13b BauGB sind auszuschöpfen. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(Die Planungskosten übernimmt die Gemeinde im Rahmen einer
außerplanmäßigen Ausgabe)
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