Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.
Dezember 2014 i. d. F. vom 23.04.2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die
so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 23.04.2018 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow
empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |