7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Betreff
7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0719/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 21.07.2016 gebilligt. Daraufhin wurde zwischen dem 22.08.2016 und 23.09.2016 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Raumordnungsbehörde zum Bebauungsplan Nr. 9 b wurde lediglich die Zweckbestimmung des Sondergebietes statt als "Einzelhandel" als "Nahversorgungsstandort" festgesetzt. An der Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes mit Backshop ändert sich dadurch nichts. Die Änderung dient der weiteren Konkretisierung des Ansiedlungsvorhabens. Normalerweise dienen Lebensmittelmärkte unter 800 m² Verkaufsfläche (VKF) der Nahversorgung. Die Festsetzung des Bebauungsplanes geht jedoch mit 1 000 m² VKF darüber hinaus. Dennoch soll der Lebensmittelmarkt eine Nahversorgungsfunktion in der Gemeinde wahrnehmen.

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 01.12.2016 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde vom 14.12.2017 bis zum 14.03.2018 durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsverfahren haben sich keine inhaltlichen Änderungen der Planung ergeben.

 

Nach der Genehmigung und der anschließenden Bekanntmachung der Genehmigung erlangt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtskraft.

 

Anlagen

Anlage 1: Abwägung

Anlage 2: 7. Ä. F-Plan

Anlage 3: Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.    Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) zur 7. Änderung des Flächen-nutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis Rostock zur Genehmigung vorzulegen.

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) keine, die Kosten trägt der Investor des Gewerbegebietes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon