Problembeschreibung/Begründung:
Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 21.07.2016 gebilligt. Daraufhin wurde zwischen dem 22.08.2016 und 23.09.2016 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Aufgrund der Stellungnahme der Raumordnungsbehörde zum Bebauungsplan Nr. 9 b wurde lediglich die Zweckbestimmung des Sondergebietes statt als "Einzelhandel" als "Nahversorgungsstandort" festgesetzt. An der Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes mit Backshop ändert sich dadurch nichts. Die Änderung dient der weiteren Konkretisierung des Ansiedlungsvorhabens. Normalerweise dienen Lebensmittelmärkte unter 800 m² Verkaufsfläche (VKF) der Nahversorgung. Die Festsetzung des Bebauungsplanes geht jedoch mit 1 000 m² VKF darüber hinaus. Dennoch soll der Lebensmittelmarkt eine Nahversorgungsfunktion in der Gemeinde wahrnehmen.
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 01.12.2016 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde vom 14.12.2017 bis zum 14.03.2018 durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsverfahren haben sich keine inhaltlichen Änderungen der Planung ergeben.
Nach der Genehmigung und der anschließenden Bekanntmachung der Genehmigung erlangt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtskraft.
Anlagen
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: 7. Ä. F-Plan
Anlage 3: Begründung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Papendorf mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der
vorliegenden Fassung (Anlage 2). Die Begründung (Anlage 3) zur 7. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem
Landkreis Rostock zur Genehmigung vorzulegen.
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) keine, die Kosten
trägt der Investor des Gewerbegebietes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |