Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die
Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die
Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusse gebilligt.
Die
über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/ Aufwendungen ergaben sich im Zuge der
Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus,
dass Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die
tatsächlichen Werte werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses
ermittelt.
Die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw.
Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
Über-/außerplanmäßige
Aufwendungen Gesamtergebnisrechnung Nr. 26 1.224,00 €
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 20.619,53
€
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 2.287,17 €
über/-außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 3.339,90 €
über/-außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 831,08 €
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |