Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.04.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde
Ziesendorf zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom
23.04.2018 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2014 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur
elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Rechenschaftsbericht
Anlagenübersicht (nur
elektronisch)
Forderungsübersicht (nur
elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2014 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 i.
d. F. vom 23.04.2018 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss beträgt 0,00 EUR.
Bilanzsumme per
31.12.2014 5.223.425,45
EUR
Eigenkapital per
31.12.2014 4.023.869,21
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2014 (Nr. 37) 0,00 EUR
Finanzmittelüberschuss/-Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2014 (Nr.42) -573.342,22 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |