Problembeschreibung/Begründung:
Mit der vorliegenden Fortschreibung des Entwicklungsrahmens von 2011 im Kapitel Wohnentwicklung wird von der Festlegung 4.2 (3) im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht: „In den Umlandgemeinden der Stadt-Umland-Räume kann in geeigneten Gemeinden vom Eigenbedarf [welcher durch das RREP für die Region Rostock in Höhe von 3% definiert wurde] abgewichen werden. Voraussetzung hierfür ist ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes.“
In den zurückliegenden Jahren haben die Gemeinden des Amtes Warnow-West durch die beschlossenen Bekenntnisse für ein einvernehmliches Rahmenkonzept und die nachfolgenden regelmäßigen Abstimmungen an der Fortschreibung des Entwicklungsrahmens maßgeblich mitgewirkt.
Im Jahr 2017 haben sich die Bauausschüsse im Rahmen der 2. Anhörung der Gemeinden mit den Inhalten der Fortschreibung des Entwicklungsrahmens auseinandergesetzt und die Stellungname des Amtes Warnow-West (siehe Anlage 2) bestätigt. Gegenstand dieser Auseinandersetzung waren die Bevölkerungsentwicklung, die Wohnentwicklung und die Abstimmungspraxis mit den Umlandgemeinden.
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat in den beiden durchgeführten Anhörungsverfahren die Abwägung und Überarbeitung des Entwurfes vorgenommen und die Ergebnisse in der Abwägungsdokumentation veröffentlicht.
Am 04.12.2017 fand das 6. Stadt-Umland Forum statt, in dem die Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum 01/2017-12/2025 beschlossen wurde.
Die Zustimmung der Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinden soll durch Beschlussfassung dokumentiert werden.
Anlagen
Anlage 1: Fortschreibung
des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung
für den Zeitraum 01/2017-12/2025
Anlage 2: Stellungnahme des Amtes zur Fortschreibung des Entwicklungsrahmens
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin Frau Rautenberg |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |