Problembeschreibung/Begründung:
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist am 16.04.2015 in Kraft getreten. Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 20.1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf einen Umweltbericht wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden wurden bereits während der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahmen gebeten. Den Hinweisen und Anregungen entsprechend wurde der Entwurf überarbeitet. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im nächsten Schritt ist der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
1 Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zum Entwurf
2 Planzeichnung (Teil A und B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1
3 Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, vorgebrachten Äußerungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1
2.
Gemäß §10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die
Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Satzung
über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am
Ostseestrand“ in Elmenhorst, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) - siehe
Anlage 2
3.
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen billigt die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst - siehe
Anlage 3
4. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, zu übersenden.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |