B-Plan Nr. 20.1, 1. Änderung, "Am Ostseestrand", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 20.1, 1. Änderung, "Am Ostseestrand", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0860/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist am 16.04.2015 in Kraft getreten. Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 20.1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf einen Umweltbericht wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden wurden bereits während der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahmen gebeten. Den Hinweisen und Anregungen entsprechend wurde der Entwurf überarbeitet. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im nächsten Schritt ist der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

Anlagen

1             Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zum Entwurf

2             Planzeichnung (Teil A und B) der 1. Änderung des   Bebauungsplanes Nr. 20.1

3             Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018:

 

1.         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, vorgebrachten Äußerungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen mit folgendem Ergebnis geprüft -     siehe Anlage 1

 

2.         Gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) -    siehe Anlage 2

 

3.         Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst  -     siehe Anlage 3

 

4.         Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.         Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, zu übersenden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung