Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum 01/2017 bis 12/2025

Betreff
Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum 01/2017 bis 12/2025
Vorlage
VO/BV/20-0858/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Mit der vorliegenden Fortschreibung des Entwicklungsrahmens von 2011 im Kapitel Wohnentwicklung wird von der Festlegung 4.2 (3) im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht: „In den Umlandgemeinden der Stadt-Umland-Räume kann in geeigneten Gemeinden vom Eigenbedarf [welcher durch das RREP für die Region Rostock in Höhe von 3% definiert wurde] abgewichen werden. Voraussetzung hierfür ist ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes.“

 

In den zurückliegenden Jahren haben die Gemeinden des Amtes Warnow-West durch die beschlossenen Bekenntnisse für ein einvernehmliches Rahmenkonzept und die nachfolgenden regelmäßigen Abstimmungen an der Fortschreibung des Entwicklungsrahmens maßgeblich mitgewirkt.

 

Im Jahr 2017 haben sich die Bauausschüsse im Rahmen der 2. Anhörung der Gemeinden mit den Inhalten der Fortschreibung des Entwicklungsrahmens auseinandergesetzt und die Stellungname des Amtes Warnow-West (siehe Anlage 2) bestätigt. Gegenstand dieser Auseinandersetzung waren die Bevölkerungsentwicklung, die Wohnentwicklung und die Abstimmungspraxis mit den Umlandgemeinden.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat in den beiden durchgeführten Anhörungsverfahren die Abwägung und Überarbeitung des Entwurfes vorgenommen und die Ergebnisse in der Abwägungsdokumentation veröffentlicht.

 

Am 04.12.2017 fand das 6. Stadt-Umland Forum statt, in dem die Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum 01/2017-12/2025 beschlossen wurde.

 

Die Zustimmung der Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinden soll durch Beschlussfassung dokumentiert werden.

 

Sowohl der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt als auch der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen.

 

 

Anlagen

1             Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock im Kapitel                                                   II.A.1 Wohnentwicklung für den Zeitraum vom 01/2017 – 12/2025

2             Stellungnahme des Amtes zur Fortschreibung des Entwicklungsrahmens

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Das Stadt-Umland-Forum hat am 04.12.2017 die Fortschreibung des Entwicklungsrahmens von 2011 im Kapitel Wohnentwicklung beschlossen. Damit liegt ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept entsprechend Ziel 4.2 (3) Landesraumentwicklungsprogramm M-V für den Stadt-Umland-Raum Rostock vor. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung wird einmal jährlich über die Ergebnisse des Bevölkerungs- und Wohnungsbaumonitorings informieren und ggf. Vorschläge zur Nachsteuerung unterbreiten.

 

2.         Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen stimmt dieser Fortschreibung des Stadt-Umland-Entwicklungsrahmens Rostock (siehe Anlage 1) zu.

 

3.         Der Bürgermeister der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird beauftragt die notwendigen Schritte der Gemeinde zum Wirksamwerden der Fortschreibung vorzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung