Beschluss zum Neubau eines Ärztehauses in Elmenhorst

Betreff
Beschluss zum Neubau eines Ärztehauses in Elmenhorst
Vorlage
VO/BV/20-0856/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Um die Voraussetzungen für die Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, ein Ärztehaus zu errichten.

Die Nutzung leer stehender Bestandsgebäude ist aus Kostengründen (Kaufpreis) oder erheblicher notwendiger Umbauarbeiten nicht möglich.

Für den Neubau wurden mehrere Standorte im Gemeindegebiet untersucht. Dabei hat sich der Standort im Bereich des Parkplatzes am Gemeindezentrum als beste und wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Es ist vorgesehen, dass Gebäude im nordöstlichen Bereich des Parkplatzes zu errichten.

In den textlichen Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Steinbecker Eck“ ist die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf (Gemeindeverwaltung, Versammlungsräume, Gaststätten, Klubräume, Jugendklub) ausgewiesen. Die im Zuge des Umbaus zum Gemeindezentrum geplante Physiotherapie sowie die spätere Nutzungsänderung zur Außenstelle für die Kita wurden durch den Landkreis genehmigt. Somit kann auch von einer Genehmigung des Ärztehauses ausgegangen werden.

In dem Gebäude sollen 2 separate Arztpraxen untergebracht werden. Das Planungsbüro Bading hat hierfür ein Raumprogramm erstellt und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück dargestellt.

Finanzielle Mittel für die Planung stehen im Haushalt 2018 mit 50.000,00 Euro bereit.

 

Anlagen

Vorschlag Lageplan

Vorschlag Raumprogramm Variante 2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Neubau eines Ärztehauses auf dem Parkplatz am Gemeindezentrum in Elmenhorst, Gewerbeallee 45.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung