Bebauungsplan Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 25 "Wohngebiet Niendorf-Süd" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0714/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde hat mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans die Arrondierungsfläche im Süden der Ortslage von Niendorf als Wohnbaufläche ausgewiesenen. Die Zielsetzung besteht darin, Wohnbauflächen für den Bedarf an Familieneigenheimen vorzuhalten.

Auf Antrag eines Erschließungsträgers soll diese Fläche nun über einen Bebauungsplan entwickelt werden. Die Fläche von brutto rund 2 ha beinhaltet die Erschließungsflächen und Grünflächen, die den südlichen Abschluss des Wohngebietes und den Ortsrand von Niendorf bilden sollen. Die Erschließung kann an die Wendeanlage der Pölchower Straße anbinden.

Zur Übernahme sämtlicher Kosten für die Planung und Realisierung des Wohngebietes soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger abgeschlossen werden.

 

 

Anlagen

 

Übersichtsplan und F-Planauszug

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes für eine Einfamilienhausbebauung im Bereich der Wohnbaufläche als südliche Abrundung der Ortslage Niendorf entsprechend der wirksamen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Auszug F-Plan in der Anlage).

 

2.

Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 2 ha groß und grenzt im Norden an die vorhandene Wohnbebauung in Niendorf an. Im Westen schließt das Plangebiet an die Wendeanlage der Pölchower Straße an. Im Süden grenzen Ackerflächen an (s. Übersichtsplan in der Anlage). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 56/5 (teilw.) und 57/15 (teilw.) sowie 56/3 (Wendeanlage) der Flur 3, Gemarkung Niendorf.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

Die zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen werden durch den Investor vorab eingezahlt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Dr. Simon