Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde hat
mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans die Arrondierungsfläche im Süden
der Ortslage von Niendorf als Wohnbaufläche ausgewiesenen. Die Zielsetzung
besteht darin, Wohnbauflächen für den Bedarf an Familieneigenheimen
vorzuhalten.
Auf Antrag eines
Erschließungsträgers soll diese Fläche nun über einen Bebauungsplan entwickelt
werden. Die Fläche von brutto rund 2 ha beinhaltet die Erschließungsflächen und
Grünflächen, die den südlichen Abschluss des Wohngebietes und den Ortsrand von
Niendorf bilden sollen. Die Erschließung kann an die Wendeanlage der Pölchower
Straße anbinden.
Zur Übernahme
sämtlicher Kosten für die Planung und Realisierung des Wohngebietes soll
ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger
abgeschlossen werden.
Anlagen
Übersichtsplan und F-Planauszug
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ gemäß §§ 2 und
8 BauGB.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes für
eine Einfamilienhausbebauung im Bereich der Wohnbaufläche als südliche
Abrundung der Ortslage Niendorf entsprechend der wirksamen 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes (s. Auszug F-Plan in der Anlage).
2.
Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 2 ha groß und
grenzt im Norden an die vorhandene Wohnbebauung in Niendorf an. Im Westen
schließt das Plangebiet an die Wendeanlage der Pölchower Straße an. Im Süden
grenzen Ackerflächen an (s. Übersichtsplan in der Anlage). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke
56/5 (teilw.) und 57/15 (teilw.) sowie 56/3 (Wendeanlage) der Flur 3, Gemarkung
Niendorf.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
Die zusätzlichen
Aufwendungen/Auszahlungen werden durch den Investor vorab eingezahlt und im
Nachtragshaushalt berücksichtigt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Dr. Simon |