Problembeschreibung/Begründung:
In der Ortslage Bliesekow ist auf dem Baugrundstück Feldweg 1
eine Neubebauung beabsichtigt. Die Zugehörigkeit des Grundstücks zum
Innenbereich und insoweit das Vorliegen der planungsrechtlichen
Zulassungsvoraussetzungen des Vorhabens unterliegt Zweifeln.
Mit einer Klarstellungssatzung (Innenbereichssatzung nach §
34 (4) S. 1 Nr. 1 BauGB) können diese Zweifel ausgeräumt und das
Baugenehmigungsverfahren von der grundsätzlichen Frage der Zulässigkeit einer
Neubebauung entlastet werden.
Der planungsrechtliche Status der Ortslage Bliesekow als
zusammenhängend bebauter Ortsteil ist dabei unstrittig. Jedoch bedarf die
konkrete Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich nicht nur bei dem
Grundstück Feldweg 1 einer Klarstellung.
In einer Vorabstimmung am 10.01.2018 im Planungsamt des
Landkreises wurden die Anwendungsvoraussetzungen für diese Klarstellungssatzung
und die detaillierte Festlegung der Innenbereichsgrenzen erörtert, um der
Gemeinde eine rechtssichere Entscheidung zu ermöglichen. Ohne das Bestehen
einer Rechtspflicht wurde dabei auch empfohlen, der Satzung eine Kurzbegründung
beizufügen und hier Beurteilungsergebnisse und Besonderheiten der
Innenbereichsgrenzen zu erläutern.
Die Aufstellung einer Klarstellungssatzung ist frei von einem formlichen Aufstellungsverfahren, weil die bestehende Rechtssituation nur festgestellt und nicht verändert wird. Es genügt deshalb eine einmalige Beschlussfassung und Inkraftsetzung der Satzung.
Anlagen: Satzung und Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung
beschließt gem. § 34 (4) S. 1 Nr. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom
03.11.2017 i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. 07.2011 (GVOBl. M-V
2011, S. 777) die Klarstellungssatzung für die Ortslage Bliesekow (Anl. 1).
Die zugehörige Begründung wird gebilligt. |
2. |
Die Satzung ist durch
ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, die Kosten
trägt der Investor
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Bull |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |