Innenbereichssatzung Bliesekow (Klarstellungssatzung), Satzungsbeschluss

Betreff
Innenbereichssatzung Bliesekow (Klarstellungssatzung), Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/40-0596/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

In der Ortslage Bliesekow ist auf dem Baugrundstück Feldweg 1 eine Neubebauung beabsichtigt. Die Zugehörigkeit des Grundstücks zum Innenbereich und insoweit das Vorliegen der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen des Vorhabens unterliegt Zweifeln.

Mit einer Klarstellungssatzung (Innenbereichssatzung nach § 34 (4) S. 1 Nr. 1 BauGB) können diese Zweifel ausgeräumt und das Baugenehmigungsverfahren von der grundsätzlichen Frage der Zulässigkeit einer Neubebauung entlastet werden.

Der planungsrechtliche Status der Ortslage Bliesekow als zusammenhängend bebauter Ortsteil ist dabei unstrittig. Jedoch bedarf die konkrete Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich nicht nur bei dem Grundstück Feldweg 1 einer Klarstellung.

In einer Vorabstimmung am 10.01.2018 im Planungsamt des Landkreises wurden die Anwendungsvoraussetzungen für diese Klarstellungssatzung und die detaillierte Festlegung der Innenbereichsgrenzen erörtert, um der Gemeinde eine rechtssichere Entscheidung zu ermöglichen. Ohne das Bestehen einer Rechtspflicht wurde dabei auch empfohlen, der Satzung eine Kurzbegründung beizufügen und hier Beurteilungsergebnisse und Besonderheiten der Innenbereichsgrenzen zu erläutern.

Die Aufstellung einer Klarstellungssatzung ist frei von einem formlichen Aufstellungsverfahren, weil die bestehende Rechtssituation nur festgestellt und nicht verändert wird. Es genügt deshalb eine einmalige Beschlussfassung und Inkraftsetzung der Satzung.

 

Anlagen: Satzung und Begründung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 34 (4) S. 1 Nr. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. 07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) die Klarstellungssatzung für die Ortslage Bliesekow (Anl. 1). Die zugehörige Begründung wird gebilligt.

 

2.

Die Satzung ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, die Kosten trägt der Investor

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Bull

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon