Entlassung des Gemeindewehrführers Stäbelow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Betreff
Entlassung des Gemeindewehrführers Stäbelow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
VO/OS/40-0593/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Gemeindewehrführer Herr Klaus-Dieter Rußow beantragte aus persönlichen Gründen seine vorzeitige Abberufung durch die Gemeindevertretung gemäß § 12 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG). Da die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch die vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Wunsch des Kameraden auf die vorzeitige Abberufung zu entsprechen und ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

Die Entlassungsverfügung wird dem Kameraden mit Zustellungsurkunde zugestellt.

 

Anlagen:

Entlassungsverfügung

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Klaus-Dieter Rußow wird mit Wirkung vom 07.03.2018 aus seiner Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung