Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt.
Die Deckung der überplanmäßigen-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der
Anlage detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow
beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 19.605,13
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 10.251,38
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 24.087,50
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 7.068,65 EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
(x )Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |