Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2013

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2013
Vorlage
VO/FV/40-0590/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt.

Die Deckung der überplanmäßigen-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.

Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Stäbelow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 in Höhe von:

 

 

Ergebnisrechnung

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 1                                                        19.605,13 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2                                                        10.251,38 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                                        24.087,50 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                          7.068,65 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(x )Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung