Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2013

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2013
Vorlage
VO/FV/40-0589/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.02.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde zum     31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass die der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31.12.2013 i. d. F. vom 26.02.2018 festzustellen.

 

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2013 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen

                Anlagenübersicht (nur elektronisch)

Forderungsübersicht (nur elektronisch)

Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)

Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)

Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31.Dezember 2013 i. d. f. vom 26.02.2018 fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 293.985,02 EUR wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2013                                                                                      9.957.046,19 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2013                                                                                                        7.555.872,71 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung (Nr. 37) per 31.12.2013                                  293.985,02 EUR

 

Jahresergebnis in der Finanzrechnung (Nr. 50) per 31.12.2013                       162.178,52 EUR

 

Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung (Nr. 42) per 31.12.2013                     207.211,71 EUR

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 (x ) keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung