Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.02.2018 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass die der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31.12.2013 i. d. F. vom 26.02.2018 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2013 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht (nur elektronisch)
Forderungsübersicht (nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum
31.Dezember 2013 i. d. f. vom 26.02.2018 fest. Der ausgewiesene und
festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 293.985,02 EUR wird gemäß § 44 Abs.
5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2013 9.957.046,19 EUR
Eigenkapital per
31.12.2013 7.555.872,71 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung (Nr. 37) per 31.12.2013 293.985,02 EUR
Jahresergebnis in
der Finanzrechnung (Nr. 50) per 31.12.2013 162.178,52 EUR
Finanzmittelüberschuss
in der Finanzrechnung (Nr. 42) per 31.12.2013 207.211,71 EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x )
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |