Beratung über die Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

Betreff
Beratung über die Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow
Vorlage
BE/BV/10-0370/2018
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In der am 10.04.2014 beschlossenen Entgeltordnung konnten die Kosten für die Amtssporthalle Kritzmow nicht anhand eines vollen Wirtschaftsjahres kalkuliert werden. Für die neue Entgeltordnung wurde das komplette Wirtschaftsjahr 2016 berücksichtigt und eine umfassende und aussagekräftige Kostenkalkulation  erstellt. Es zeigt sich, dass die Bewirtschaftungskosten für die Amtsporthalle Kritzmow bei 25,27 € je Nutzungsstunde und für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow bei 7,02 € je Stunde pro Klassenraum liegen. Es wird daher empfohlen, die Kosten für die Nutzung der Amtssporthalle Kritzmow von derzeit 7,00 € auf 10,00 € zu erhöhen. Der Stundensatz der Schule liegt mit derzeit 7,50 € im Rahmen der Kosten.

In der zu beschließenden Entgeltordnung werden auch die Jugendfeuerwehren berücksichtigt und die Sportvereine können die Sporthalle auch in den Schulferien Mecklenburg-Vorpommerns nutzen. Für die Nutzung in den Ferienzeiten wird empfohlen, das Nutzungsentgelt um weitere 2,50 € je Stunde zu erhöhen, da diese zusätzliche Nutzung auch mit höheren Kosten (z.B. im Bereich der Reinigung) verbunden ist. Die betreffenden Sportvereine wurden rechtzeitig über die Preise informiert.

Weiter wird berücksichtigt, dass ab dem 01.01.2021 die Umsatzsteuer zu erheben ist.

 

Anlagen:

- Entgeltordnung

- Kalkulation

 

 

 

 

 

Empfehlung:

Der Schul- und Bauhofausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow zu beschließen und die der Entgeltordnung zugrunde liegende Kostenkalkulation zu billigen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Durch die Erhöhung der Entgelte kommt es zu Mehreinnahmen.