Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Betreff
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Vorlage
VO/AV/30-0703/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schöffen für die Amts- und Landgerichte werden alle fünf Jahre von Schöffenwahlausschüssen, die ausschließlich bei den Amtsgerichten bestehen aus einer einheitlichen Vorschlagsliste gewählt (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG). Jede Gemeinde des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks hat dazu eine Vorschlagsliste mit Bewerbern aufzustellen und beim Gericht einzureichen.

Die Zahl der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichts festgelegt (§§ 36, 43 GVG).

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des Präsidenten benötigt werden, es können mehr sein (§ 36 Abs. 4 GVG).

Es ist aber auch nicht fehlerhaft, wenn eine Gemeinde die doppelte Zahl der erforderlichen Schöffen nicht

erreicht. § 36 Abs. 4 ist eine bloße Ordnungsvorschrift, auf deren Verletzung eine spätere Revision nicht gestützt werden kann.

Die in die Liste einzubringende Vorschlagszahl für die Gemeinde lautet: 3 (doppelt: 6).

6 Bewerbungen liegen vor.

 

Für die Aufnahme der Bewerber in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der GV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich

(§ 36 Abs.1 Satz 2 GVG).

 

Gemeindevertreter, die selbst zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgesehen sind, können gleichwohl an der Abstimmung teilnehmen. Die Berufung in das Schöffenamt ist kein unmittelbarer Vorteil, der wegen Befangenheit von der Teilnahme an der Beschlussfassung ausschließen würde.

 

Der umseitig genannte Bewerber hat sich freiwillig zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt und möchte in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Das Vorliegen der gesetzlichen Anforderungen wurde durch das Amt Warnow-West geprüft.

Ausschlussgründe sind nicht festgestellt worden.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt

 

                        Frau Silke Timmermann aus Papendorf

 

in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für

die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 ( ) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung