Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.03.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Pölchow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.03.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Pölchow
Vorlage
VO/OS/50-0418/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Frau Dr. Jana Bruder  als selbständige Trägerin der Kindertagesstätte Gesundheits-Kita „Sonnenkäfer“ in Wahrstorf hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit Kostenveränderungen. Die letzte Leistungsvereinbarung der Gesundheits-Kita „Sonnenkäfer“ stammt vom 23.09.2015.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung (Anlage 1 und 3).

 

Anliegend erhalten Sie die Kostenkalkulationen für den Krippen- und Kindergartenbereich, ab 01.03.2018 (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 14.12.2017 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.03.2018 mit der Trägerin Frau Dr. Jana Bruder mit einer Laufzeit von 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

 

alt

neu

alt

neu

 ganztags

745,32 €

818,89 €

406,18 €

430,28 €

Teilzeit

447,19 €

491,34 €

243,71 €

258,17 €

halbtags

298,13 €

327,56 €

162,47 €

172,11 €

                                                                                 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 9,87%, für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 5,93 %.

 

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

 

Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätten 50 %.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und über den kommunalen Anteil ab 01.03.2018 (Anlage 2) zu entscheiden.

 

Anlagen

 

1)      Leistungsvereinbarung

2)      Kostenkalkulation mit Übersicht

3)      Leistungsbeschreibung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pölchow  erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.03.2018 für die Gesundheits-Kita „Sonnenkäfer“ in Wahrstorf und beschließt ab 01.03.2018 folgende kommunalen Anteile:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

      266,86 €

      266,86 €

Kinderkrippe Teilzeit

      160,12 €

      160,11 €

Kinderkrippe halbtags

      106,75 €

      106,75 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

      141,14 €

      141,14 €

Kindergarten Teilzeit

        84,68 €

        84,68 €

Kindergarten halbtags

        56,45 €

        56,45 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung