Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Vorlage
VO/FV/30-0691/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt.

Die Deckung der überplanmäßigen-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.

Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlage

 Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in Höhe von

 

 

Ergebnisrechnung

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2                                        46.640,48 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                        35.040,65 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                          3.763,23 EUR

 

Teilfinanzrechnung

über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 2                                             2.729,15 EUR.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen“

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung