Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt.
Die Deckung der überplanmäßigen-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der
Anlage detailliert erläutert.
Anlage
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde
Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 in Höhe von
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 46.640,48
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 35.040,65
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 3.763,23 EUR
Teilfinanzrechnung
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Teilhaushalt 2 2.729,15 EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |