Beschluss der Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen

Betreff
Beschluss der Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen
Vorlage
VO/OS/20-0831/2017
Aktenzeichen
II - 41
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bürgermeister hatte in der Hauptausschusssitzung am 16.03.2017 über Gespräche mit Mitgliedern der in der Gemeinde tätigen Vereine informiert. Im Ergebnis sei vorgeschlagen worden, Regelungen zur Vereinsbezuschussung zu erlassen, um beiden Seiten Planungssicherheit zu geben.

 

Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung ein Entwurf einer Richtlinie mit folgend genannten Kernpunkten erarbeitet:

  • Wesentlich Förderung in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur und Senioren.
  • Vorrang einer Förderung für Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet.
  • Maximale gemeindliche Förderquote 50%, um damit die Eigeninitiative der Vereine zu aktivieren, auch an anderen Stellen Mittel einzuwerben, z. B. über Spenden und Beiträge.
  • Keine neue Förderung, wenn die Abrechnung der zuvorgehenden Förderung nach Fristablauf noch offen ist.
  • Förderanträge für das Folgejahr sind bis zum 30.06. einzureichen, damit sich der Fachausschuss damit befassen und eine Empfehlung abgeben kann und dieses im Haushalt berücksichtigt wird.

Ziel ist es, ein einfaches, übersichtliches aber effektives Regelwerk aufzustellen, auf dessen Grundlage zukünftig alle gemeindlichen Vereinsförderungen ausnahmslos aufsetzen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sowie der Finanzausschuss haben sich mit der Thematik befasst. Die Anregungen des Finanzausschusses wurden in die Richtlinie eingearbeitet.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2017 wurde die Beschlussvorlage von der Tagesordnung genommen, damit die parallel genutzten Begrifflichkeiten Verein und Vereinigung geklärt werden konnten. In der Überarbeitung wird ausschließlich der Begriff des Vereins genutzt.

 

 

Anlagen

  1. Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen
  2. Vordruck Förderantrag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Richtlinie zur finanziellen Förderungen von Vereinen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Richtlinie an sich zunächst keine, in Folgejahren dann wie bisher im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne, mit dem entsprechendem Ansatz je nach Anträgen und Bewilligungen.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung