Beschluss über die Annahme einer Spende

Betreff
Beschluss über die Annahme einer Spende
Vorlage
VO/BV/80-0512/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100 EUR hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen.

 

Der Bürgermeister hat das Angebot der Firma aib Bauplanung Nord GmbH entgegengenommen, der Gemeinde eine Spende in Höhe von 500,00 EUR für die Anschaffung einer Sitzkombination für den Außenbereich der Kinderspielplätze der Gemeinde zukommen zu lassen. Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung über die Annahme/ und die Vermittlung der Spende entscheiden.

 

Anlagen

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spende der Firma aib Bauplanung Nord GmbH in Höhe von 500,00 EUR zum Zwecke der Förderung der Kinderbetreuung anzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Mehreinnahmen in Höhe von 500,00 Euro, zu vereinnahmen als Spendenbetrag im Produkt 36100.2331

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung