Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.01.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzen der kommunalen Anteile ab 01.01.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/OS/80-0510/2017
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Hinweis:

 

Zum Tagesordnungspunkt haben Sie bereits eine Beschlussvorlage erhalten. Aufgrund der engen Termine zwischen der Einladung zur Sitzung, der Entgeltverhandlung und der Sitzung selbst, wurde eine vorläufige Beschlussvorlage mit der Nr. 506/2017 erstellt, die durch diese Nr. 510/2017 auszutauschen ist. Die bereits überreichten Anlagen werden beibehalten und daher nicht neu ausgegeben.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Bad Doberan e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kinderschloss Ziesendorf“ hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Erhöhung der Personalkosten und der Veränderung der Sachkosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom Juli 2016.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Grundlage hierfür bilden betreuungsartbezogene Kalkulationen des Trägers nebst einer Leistungsbeschreibung. Diese zur Verhandlung am 07.12.2017 eingereichten Unterlagen haben Sie bereits mit der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2017 mit der Beschlussvorlage VO/OS/80-0506/2017 erhalten.

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit dem DRK-Kreisverband gestalten sich die Platzkosten vorbehaltlich des gemeindlichen Einvernehmens im Jahr 2018 wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

 

alt

neu

alt

neu

ganztags

744,30 €

769,52 €

391,29 €

422,88 €

Teilzeit

446,58 €

461,71 €

234,77 €

253,73 €

halbtags

297,72 €

307,81 €

156,52 €

169,15 €

 

Die Steigerungen betragen im Krippenbereich 3,4 % und im Kindergartenbereich 8,1 %.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung wird auf zwölf Monate befristet, beginnend mit dem ersten Tag des Folgemonats nach Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (01.01.2018 – 31.12.2018). Eine stillschweigende Verlängerung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Träger und Gemeinde müssen sich im Laufe des Jahres 2018 zum Umfang der vermieteten Räumlichkeiten neu verständigen, so dass im Herbst des kommenden Jahres neue Entgelte zum 01.01.2019 zu verhandeln sind.

 

Die aufgrund der mündlichen Verhandlung zu ändernden Unterlagen (Kalkulationen, Leistungsbeschreibung) sowie die Leistungsvereinbarung werden zurzeit noch durch den Träger angepasst bzw. durch den Landkreis Rostock erstellt und danach dem Bürgermeister vorgelegt.

 

Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Landkreis Rostock und dem DRK-Kreisverband abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung besteht im Wesentlichen aus der Leistungsbeschreibung des Trägers (liegt Ihnen im Entwurf vor, wird nur an einzelnen Stellen noch redaktionell geändert), trifft Regelungen zum Entgelt (siehe oben) und zur Laufzeit (hier zwölf Monate).

 

 

Anlagen

siehe Beschlussvorlage VO/OS/80-0506/2017

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2018 für die Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ entsprechend dem Ergebnis der Entgeltverhandlung vom 07.12.2017 und beschließt ab 01.01.2018 folgende kommunale Anteile:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

242,18 €

242,17 €

Kinderkrippe Teilzeit

145,30 €

145,30 €

Kinderkrippe halbtags

96,88 €

96,87 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

137,44 €

137,43 €

Kindergarten Teilzeit

82,46 €

82,46 €

Kindergarten halbtags

54,97 €

54,97 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung