Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.01.2018 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0829/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Institut Lernen & Leben e. V. als Träger der Kindertagesstätten Kita „Klabauterkinder“ und Hort „An den Mühlen“ in Elmenhorst/Lichtenhagen hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.01.2018. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Klabauterkinder“ stammt vom 01.10.2016 und des Horts „An den Mühlen“ vom 01.01.2009.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsvereinbarung mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 und 3), sowie die Kostenkalkulationen für den Hort,  Krippen- und Kindergartenbereich (Anlage 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 21.11.2017 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.01.2018 mit dem Träger Institut Lernen & Leben e. V. mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten sich wie folgt:

 

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

Hort

 

alt

neu

alt

neu

alt

neu

 ganztags

744,30 €

817,31 €

391,29 €

439,06 €

214,63 €

236,75 €

Teilzeit

446,58 €

490,39 €

234,77 €

263,44 €

128,78 €

142,05 €

halbtags

297, 72 €

326,92 €

156,52 €

175,62 €

-

-

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 10,57 %, für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 7,14 % und für den Hortplatz eine Steigerung von 16,61 %.

 

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

 

Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätten 50 %.

 

Zum 01.01.2018 können sich nochmal der kommunale Anteil und der Elternanteil ändern, da die neuen Landes- und Kreismittel für das Jahr 2018 am 04.12.2017 im Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen werden sollen. Unter Heranziehen des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde werden dann der kommunale Anteil und der Elternanteil  50/50 angepasst.

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung (Anlage 1) und über den kommunalen Anteil ab 01.01.2018 (Anlage 2) zu entscheiden.

 

 

Anlagen

1)      Leistungsvereinbarung (wird nachgereicht, sofern diese bis zur Sitzung vorliegt)

2)      Kostenkalkulation mit Übersicht

3)      Leistungsbeschreibung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst / Lichtenhagen  erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2018 für die Kita „Klabauterkinder“ in Elmenhorst und den Hort „An den Mühlen“ in Lichtenhagen und beschließt ab 01.01.2018 folgende kommunale Anteile:

 

Kita „Klabauterkinder“

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

      269,98 €

      269,98 €

Kinderkrippe Teilzeit

      161,99 €

      161,99 €

Kinderkrippe halbtags

      107,99 €

      107,99 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

      147,22 €

      147,22 €

Kindergarten Teilzeit

        88,34 €

        88,33 €

Kindergarten halbtags

        58,89 €

        58,88 €

 

Hort „An den Mühlen“

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Hort ganztags

        77,64 €

        77,64 €

Hort Teilzeit

        46,59 €

        46,58 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung