Problembeschreibung/Begründung:
Der stellvertretende Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 23.03.2012 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 22.03.2018 und es muss neu gewählt werden.
Die Wahl soll auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr im März nächsten Jahres stattfinden.
Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag
der Kameraden eingereicht:
Peter Westendorf; amtierender stellv. Gemeindewehrführer
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Der Kamerad muss |
Peter Westendorf |
- mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, |
- ist seit 21.02.2001 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr, |
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen, |
- hat im Führungszeugnis keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Westendorf für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein, |
- für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und |
- Gruppenführer: 11.04.2008 - Leiter einer Feuerwehr: 04.03.2011 |
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
- Herr Westendorf ist 54 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen zu.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |