Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Betreff
Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten
Vorlage
VO/AV/40-0584/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

Nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter  an sich ziehen.

Um die benannten Beschlüsse in der Gemeindevertretersitzung am 29.11.2017 zu fassen, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheiten mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Bodenbelages im Saal des Erdgeschosses im Gemeindehaus Stäbelow

 

-       Überplanmäßige Ausgabe für den Löschwasserbehälter Wilsen

 

-       Überplanmäßige Ausgabe für die Löschwasserentnahmestelle Plattenweg Stäbelow

 

-       Außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Rutschturmes in der Kita Stäbelow

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin