Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.
Nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um die benannten Beschlüsse in der Gemeindevertretersitzung am 29.11.2017 zu fassen, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheiten mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende
Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:
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Beschluss
über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine
überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Bodenbelages im Saal des
Erdgeschosses im Gemeindehaus Stäbelow
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Überplanmäßige
Ausgabe für den Löschwasserbehälter Wilsen
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Überplanmäßige
Ausgabe für die Löschwasserentnahmestelle Plattenweg Stäbelow
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Außerplanmäßige
Ausgabe für die Errichtung eines Rutschturmes in der Kita Stäbelow
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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