Problembeschreibung/Begründung:
Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.
Während die Hebesätze der Gemeinde Stäbelow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
|
Stäbelow
|
Landesdurchschnitt
für
kreisangehörige Gemeinden |
Stäbelow |
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seit 2010 |
2011 |
2015 |
2016 |
2017 |
Vorschlag
ab 2018 |
Grundsteuer A |
250% |
249% |
276% |
282% |
292% |
250% |
Grundsteuer B |
350% |
324% |
350% |
354% |
365% |
350% |
Gewerbesteuer |
300% |
298% |
318% |
322% |
330% |
320% |
Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes 2018 sollen Nivellierungshebesätze eingeführt werden, die für einen längeren Zeitraum festgeschrieben sind. Dies soll der Auswärtsspirale bei der Hebesatzentwicklung entgegenwirken.
Vorgesehen sind:
Grundsteuer A 307 %
Grundsteuer B 396 %
Gewerbesteuer 348 %
Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Stäbelow auf ca. 165.000 EUR Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag jedoch als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im neuen Haushaltsjahr 2018 ca. 50.000 EUR).
Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur weiter verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur die Ausgaben zu betrachten, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollte mit Wirkung ab 2018 der Hebesatz für die Gewerbesteuer wieder an den Landesdurchschnitt herangeführt werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt daher, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2018 auf 320 % zu erhöhen.
Anlagen
Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Stzäbelow)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die anliegende Erste
Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der
Gemeinde Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, erstmals in
Folgejahren Mehreinnahme ca.60.000 EUR
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |