Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow (Hebesatz-Satzung Gemeinde Stäbelow)

Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow (Hebesatz-Satzung Gemeinde Stäbelow)
Vorlage
VO/FV/40-0575/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

Während die Hebesätze der Gemeinde Stäbelow seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.

 

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Stäbelow

Landesdurchschnitt                                                           für kreisangehörige Gemeinden

Stäbelow

 

 seit 2010

2011

2015

2016

2017

Vorschlag ab 2018

Grundsteuer A

250%

249%

276%

282%

292%

250%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

354%

365%

350%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

322%

330%

320%

 

 

Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes 2018 sollen Nivellierungshebesätze eingeführt werden, die für einen längeren Zeitraum festgeschrieben sind. Dies soll der Auswärtsspirale bei der Hebesatzentwicklung entgegenwirken.

Vorgesehen sind:

Grundsteuer A 307 %

Grundsteuer B 396 %

Gewerbesteuer              348 %

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Stäbelow  auf ca. 165.000 EUR Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag jedoch als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im neuen Haushaltsjahr 2018 ca. 50.000 EUR).

Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur weiter verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur die Ausgaben zu betrachten, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche  Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollte mit Wirkung ab 2018 der Hebesatz für die Gewerbesteuer wieder an den Landesdurchschnitt herangeführt werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt daher, den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2018 auf 320 % zu erhöhen.

 

Anlagen

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Stzäbelow)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stäbelow.

 

Finanzielle Auswirkungen

(x ) Ja, erstmals in Folgejahren  Mehreinnahme ca.60.000 EUR

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung