Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Vorlage
VO/FV/10-0366/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst im Laufe des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen entstanden, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Abschreibungen nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Abschreibungen werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Die Überschreitung der Personalkosten ergab sich aufgrund des Tarifabschlusses. Mehrauszahlungen bei Tilgungen wurden infolge technischer probleme bei der SEPA Umstellung verursacht. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

Anlage

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in Höhe von:

 

 

Ergebnisrechnung:

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 1                                        20.485,58 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2                                        72.111,10 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                          6.169,51 EUR

über-/außerplanmäßige Personalaufwendungen                                                          95.014,98 EUR

 

 

Finanzrechnung

über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 1                                           17.480,07 EUR

über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Gesamthaushalt                      18.951,53 EUR.                

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen“

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung