Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst im Laufe des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen entstanden, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Abschreibungen nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Abschreibungen werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Die Überschreitung der Personalkosten ergab sich aufgrund des Tarifabschlusses. Mehrauszahlungen bei Tilgungen wurden infolge technischer probleme bei der SEPA Umstellung verursacht. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.
Anlage
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen Im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014 in Höhe von:
Ergebnisrechnung:
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 20.485,58
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 72.111,10
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 6.169,51 EUR
über-/außerplanmäßige
Personalaufwendungen 95.014,98
EUR
Finanzrechnung
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Teilhaushalt 1 17.480,07
EUR
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Gesamthaushalt 18.951,53
EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen/Aufwendungen“
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |