Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum
31. Dezember 2014 i. d. F. vom 27.11.2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 dem Amtsausschuss empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2014 zu entlasten.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den
Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2014.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |