Beschluss - Widmung von Gemeindestraßen

Betreff
Beschluss - Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
VO/BV/70-0673/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße den Status einer öffentlichen Straße erhält. Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. In denen zur Widmung stehenden Straßen ist dies nun der Fall.

Durch die Widmung wird die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Somit steht die Straße unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz.

 

 

 

 

 

Anlagen

Widmungsverfügungen und Übersichtskarten

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Widmung nachfolgend genannter Straßen gemäß anliegender Widmungsverfügung.

 

-       Zufahrtsstraße im B-Plan Nr. 26.1.

-       Ausbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung