Problembeschreibung/Begründung:
Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10.1, Mischgebiet Alt Sievershagen, sind folgende Planungsziele beabsichtigt:
a) Festlegung von Baugebieten, in denen mischgebietsverträgliches Gewerbe angesiedelt wird
b) Klarstellung Maß der baulichen Nutzung für einzelne Baugebiete
c) Festlegung von Bereichen ohne Aus- und Einfahrten.
Das Bauleitverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr notwendig, um das Verfahren in diesem Zeitraum abzuschließen.
Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 15.10.2015 beschlossen und ist mit Ablauf des 09.11.2015 in Kraft getreten. Die Veränderungssperre würde demnach mit Ablauf des 09.11.2017 außer Kraft treten. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.
Sowohl der Bauausschuss, als auch der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen.
Anlagen
Satzung der
Gemeinde Lambrechtshagen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den
Bebauungsplan Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt
Sievershagen“, 3. Änderung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre (Beschluss über eine Veränderungssperre vom 15.10.2015 VO/BV/70-0560/2015 Nr. 43-7/15) für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.1, Mischgebiet Alt Sievershagen in Sievershagen gemäß § 17 BauGB um ein Jahr – siehe Anlage.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |