B-Plan Nr. 30, Wohngebiet "Alt Sievershagen", Beschluss einer Veränderungssperre

Betreff
B-Plan Nr. 30, Wohngebiet "Alt Sievershagen", Beschluss einer Veränderungssperre
Vorlage
VO/BV/70-0671/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde beschließt in selbiger Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“, zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, in dem Eigenheime errichtet werden können.

Die Gemeinde sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet als erforderlich an, um eine geordnete Bebauung zu gewährleisten, die mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung kann die Gemeinde gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für diesen Bereich erlassen, sofern der Aufstellungsbeschluss mit entsprechendem Planungsziel gefasst wurde. Gemäß §§ 16ff BauGB wir die Veränderungssperre als Satzung, zunächst für eine Geltungsdauer von 2 Jahren, erlassen.

 

Sowohl der Bauausschuss, als auch der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Veränderungssperre zu fassen.

 

Anlagen

Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet  „Alt Sievershagen“

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ anliegende Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB. Die Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung