Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde beschließt in selbiger Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“, zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, in dem Eigenheime errichtet werden können.
Die Gemeinde sieht
die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet als erforderlich an, um
eine geordnete Bebauung zu gewährleisten, die mit der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.
Zur Sicherung der
Bauleitplanung kann die Gemeinde gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für
diesen Bereich erlassen, sofern der Aufstellungsbeschluss mit entsprechendem
Planungsziel gefasst wurde. Gemäß §§ 16ff BauGB wir die Veränderungssperre als
Satzung, zunächst für eine Geltungsdauer von 2 Jahren, erlassen.
Sowohl der Bauausschuss, als auch der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluss über die Veränderungssperre zu fassen.
Anlagen
Satzung der
Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr.
30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt für den
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ anliegende
Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB. Die Satzung über
die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |