Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet als erforderlich an, um gem. § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB eine geordnete Bebauung zu gewährleisten, die mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Gemeinde beschließt in selbiger Sitzung zur Sicherung der Bauleitplanung im o.g. Bereich die Satzung über eine Veränderungssperre für die Geltungsdauer von zunächst zwei Jahren gem. §§ 14 ff. BauGB.
Sowohl der Bauausschuss, als auch der Hauptausschuss der Gemeinde empfehlen der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Übersicht zum Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gem. §§ 2 und 8 BauGB.
2.
Folgendes
Planungsziel strebt die Gemeinde mit der Aufstellung an:
-
Festsetzung
eines allgemeinen Wohngebietes, für die Errichtung von Eigenheimen
3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
-
im
Norden durch Wohnbebauung
-
im Osten
durch die Straße Alt Sievershagen
-
im Süden
durch Wohnbebauung und
-
im
Westen durch die Straße Steinfulgen.
Der
Geltungsbereich bezieht sich im Einzelnen auf die Flurstücke 4/1 und 14/33
sowie auf eine Teilfläche des Flurstückes 14/34 der Flur 1, Gemarkung
Sievershagen – siehe Anlage.
4.
Der
Beschluss über die Aufstellung des B-Planes Nr. 30, Wohngebiet „Alt
Sievershagen“ ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |